Energiesparen ist in aller Munde. Man kann das Haus besser isolieren lassen- sofern man einen Handwerker findet. Laufen und Fahrradfahren an Stelle des Autos ….
Ein Artikel im Gießener Anzeiger vom 23. August und die herrschende Hitze, einhergehend mit immer stärkerer Dürre lässt mich zurück blicken auf das Verhalten meiner Eltern: Das Badewasser wurde für die Toilettenspülung verwendet, Waschwasser für Obst und Gemüse wieder zum Gießen der Pflanzen genommen, evtl. diente es als Trinkwasser für das Kalb, das wir mal hatten. Es lief nie einfach in den Ausguss, sondern erst mal in eine Schüssel. Mit dem Wasser vom Wäschekochen wurde der Boden gewischt (meine Mutter war überhaupt nicht Technik-feindlich, aber sie wollte nie eine Waschmaschine).
Was habe ich davon übernommen? Eigentlich nur das Auffangen des Wassers, das beim Waschen von Lebensmitteln anfällt. Zum Blumengießen schütte ich auch Tee- oder Kaffeereste dazu und sogar Wasser vom Fleischwaschen, denn vor BSE*) hat man noch mit Blutmehl gedüngt. Beim Duschen fangen wir nur das Wasser auf, das man laufen lassen muss, bis es in der Dusche heiß ankommt. Immerhin sind das jedes Mal 8-10l. Nach Möglichkeit duschen wir hintereinander. Ich gieße aber auch Wasser mit kleinen Mengen Spülmittel auf den Efeu im Garten. Dem Garten nutzt es, der Kläranlage nicht.
Um bei den oben genannten baulichen Maßnahmen anzuknüpfen: Viel wäre geholfen, wenn in Neubauten eine Brauchwasserleitung installiert würde. Die Toilettenspülung beansprucht laut Veröffentlichung des Umweltministeriums täglich etwa 40 Liter = 30% des Trinkwasserverbrauchs pro Person und Tag bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-verbrauchertipps/wassersparende-toilettenspuelung. Zur Installation müssen auch in diesem Falle diverse Anträge ausgefüllt werden. Vorschlag: Die werden auf Kreisebene in leicht verständlicher Art bereit gestellt und die/der Umweltbeauftragte der Gemeinde kann beim Ausfüllen helfen.
Unter Beachtung der Definition der TrinkwV (§3, Nr. 19) und den Bestimmungen einschließlich amtlichem Kommentar des Infektionsschutzgesetzes (IfSG v. 20.07.2000ß, § 37) bestehen bei Einhaltung der o. g. Anforderungen aus hygienischer Sicht keine Bedenken gegen eine Nutzung des Brauchwassers in Haushalten zur
- Gartenbewässerung
- WC-Spülung.
Sicher muss man sich auch auf Regierungsseite Gedanken dazu machen – hat man schon, sollte aber mal in Handlungen umgesetzt werden. Aber ich finde es wichtig, auch als Einzelne/r aktiv zu werden.
Wasser sparen im Garten ist ein eigenes Thema mit ganz vielen Gesichtspunkten. Das wird später beschrieben, gerade auch in Hinblick auf die in den letzten Sommern gemachten Erfahrungen. Stelle
*) BSE = Bovine Spongiforme Encephalopathie https://de.wikipedia.org/wiki/Bovine_spongiforme_Enzephalopathie